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Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht: Virtueller Workshop mit Thomas Pfeiffer

 

"Anwaltliche Erfolgshonorare im Internationalen Privatrecht"

 

Dienstag, 5. Mai 2026, 11:00 Uhr (MESZ)

 

Zum Referenten:

Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer ist Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privat– und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg. Gastprofessuren hatte er an jeweils verschiedenen Universitäten im europäischen Ausland, in den USA und in Ostasien inne. Unter anderem ist er zudem Vorsitzender der Zivilrechtslehrervereinigung, Präsident der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsgerichtsbarkeit sowie internationales Ehrenmitglied des American Board of Trial Advocates.

 

Zum Thema:

In Deutschland dürfte es zum juristischen Allgemeinwissen zählen, dass anwaltliche Erfolgshonorare in den USA (und manchen anderen Rechtsordnungen) zulässig und vielfach sogar üblich sind, in Deutschland hingegen früher generell als unzulässig galten und auch heute noch deutlichen rechtlichen Grenzen unterliegen. Im IPR wird meist angenommen, dass sich diese Grenzen auch international zwingend durchsetzen, soweit es um deutsche Anwälte geht. Die schon früher relevante Frage nach Differenzierungen im Einzelnen hat durch die spürbaren Lockerungen der maßgebenden sachrechtlichen Regeln in jüngerer Zeit nochmals an Bedeutung gewonnen.

 

Zur Veranstaltungsreihe:

Die Veranstaltungsreihe „Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht“ wird von Ralf Michaels und Philipp Kronier organisiert. Gastreferent*innen und Mitarbeiter*innen des Instituts stellen hier ihre Arbeit zu aktuellen Forschungsfragen und Entwicklungen im Internationalen Privatrecht zur Diskussion. Die Workshops richten sich an Wissenschaftler*innen, die zum Internationalen Privatrecht forschen und ist gleichzeitig offen für alle Interessierten aus dem akademischen Kontext (Doktorand*innen und Student*innen eingeschlossen).

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht