Dienstag, 12. November 2024, 11:00 Uhr (MEZ)
"Der Auslandsbezug im Internationalen Privatrecht und im Internationalen Zivilverfahrensrecht:
same same, but different?"
Zum Referenten:
Prof. Dr. Dr. h.c. Dennis Solomon, LL.M. (Berkeley), ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Passau und Geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für internationales und ausländisches Recht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht, einschließlich des internationalen Schiedsverfahrensrechts. Gegenwärtig arbeitet er an einer Kommentierung des Allgemeinen Teils des IPR und des IPR der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte.
Zum Thema:
Das Erfordernis eines Auslandsbezugs für das Eingreifen kollisionsrechtlicher oder international-verfahrensrechtlicher Regelungen ist ein altbekannter Vertrauter. Während seine Relevanz als Anknüpfungspunkt für den („räumlichen“) Anwendungsbereich insbesondere kollisionsrechtlicher Rechtsakte gemeinhin als marginal erachtet wird, erlangt er jedenfalls für das Eingreifen und die Funktionsweise konkreter Regelungen im Einzelfall auch praktische Bedeutung. So war im Kollisionsrecht die Regelung des Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO in neuerer Zeit Gegenstand bemerkenswerter Entscheidungen in England (Dexia Crediop S.P.A. v. Comune di Prato, [2017] EWCA Civ 428) wie in Deutschland (BGH, 29.11.2023 – VIII ZR 7/23). Hierzu gesellte sich jüngst auf verfahrensrechtlicher Seite die Entscheidung des EuGH in Sachen Inkreal ./. Dúha Reality (EuGH, 8.2.2024 – Rs. C-566/22). Dies soll zum Anlass genommen werden, die Bedeutung des Auslandsbezugs einer differenzierten Betrachtung zu unterziehen, wobei auch die Perspektive des internationalen Schiedsverfahrensrechts einbezogen wird.
Zur Veranstaltungsreihe:
Die Veranstaltungsreihe „Aktuelle Forschung im Internationalen Privatrecht“ wird von Ralf Michaels und Philipp Kronier organisiert. Gastreferent*innen und Mitarbeiter*innen des Instituts stellen hier ihre Arbeit zu aktuellen Forschungsfragen und Entwicklungen im Internationalen Privatrecht zur Diskussion. Die Workshops richten sich an Wissenschaftler*innen, die zum Internationalen Privatrecht forschen und sind gleichzeitig offen für alle Interessierten aus dem akademischen Kontext (Doktorand*innen und Student*innen eingeschlossen).
Der Workshop findet als Videokonferenz über Zoom statt.
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