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Family Law At Four mit Thomas von Hippel und Sophie Warning-Peltz

 

Die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Umgangsrecht – eine interdisziplinäre Herausforderung

 

Donnerstag, 12. November 2026, 16:00 Uhr (MEZ)

 

Zu den Referenten:

Thomas von Hippel ist ehemaliger Mitarbeiter am MPI und seit vielen Jahren Familienrichter in Hamburg. 

Sophie Warning-Peltz ist Diplom-Psychologin und seit vielen Jahren Sachverständige in kindschaftsrechtlichen Fällen.

 

Zum Vortrag:

Die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Umgangsrecht ist eine aktuelle, praktisch sehr relevante und noch nicht abschließend geklärte Thematik.

Die in Deutschland seit 2018 geltende Istanbul-Konvention („Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence“) verlangt von den Familiengerichten u.a., „häusliche“ Gewalt zwischen den Elternteilen im Rahmen von Entscheidungen zum Umgangsrecht des gewalttätigen Elternteils mit dem Kind zu berücksichtigen. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vom Mai 2026 beabsichtigt, diese Formulierung auch einfachgesetzlich zu kodifizieren. 

Die Maßstäbe, nach denen die „Berücksichtigung“ vorzunehmen ist, sind noch nicht abschließend geklärt. Erforderlich ist eine wertende Gesamtbetrachtung der Belange beider Kindeseltern und des Kindes im Einzelfall. Innerhalb dieser Gesamtbetrachtung sind auch die Erkenntnisse der sozialwissenschaftlichen Forschung zu berücksichtigen, was eine besondere interdisziplinäre Herausforderung darstellt.
 

 

Zur Vortragsreihe:

„Family Law At Four” bietet Mitarbeiter*innen des Instituts und Gastreferent*innen die Möglichkeit, ihre Forschung zu aktuellen Fragen des Familienrechts zu präsentieren, stets um „4 pm“. Die Veranstaltungsreihe richtet sich an alle familienrechtlich interessierten Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen.
 

 

Die Veranstaltung findet als Hybridveranstaltung vor Ort im Gerhard-Kegel-Saal (5. Stock) des Instituts oder über Zoom statt.

 

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht